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NEUBAU BEVÖLKERUNGSSCHUTZGEBÄUDE MAUR

Die Gemeinde Maur will den Schutz der Bevölkerung mit einem neuen Bevölkerungsschutzgebäude (BSG) auf dem Loorenareal sicherstellen. Wie das neue BSG aussehen soll, veranschaulichen die folgenden Visualisierungen. Antworten auf häufige Fragen finden Sie zudem im FAQ zum Bevölkerungsschutzgebäude (PDF). Eine Orientierungsveranstaltung zum Projekt hat am Montag, 11. März 2024 stattgefunden (Präsentation zur Veranstaltung (PDF) herunterladen)

  • Vogelperspektive
  • Vorhof
  • Fahrzeughalle
  • Rückseite mit Sportplatz

    Web 2024 03 11 Wimmelbild

    Beim geplanten Bevölkerungsschutzgebäude sind an der Loorenstrasse diverse Massnahmen geplant, damit sich Blaulichtorganisationen und andere Verkehrsteilnehmende nicht in die Quere kommen.

    Im Umkreis des geplanten Bevölkerungsschutzgebäudes (BSG) sind auf dem Loorenareal unterschiedliche Personengruppen mit motorisierten Fahrzeugen, mit dem Velo oder zu Fuss unterwegs: von den Lernenden und Lehrpersonen der Sekundarschule über Besucherinnen und Besucher des Areals Looren bis hin zum Buschauffeur. Diese Verkehrssituation soll parallel zum Bau des neuen Bevölkerungsschutzgebäudes optimiert werden, damit sich im Einsatzfall keine Gefahrensituationen ergeben.

    Verlegung Bushaltestellen und Warnsignale

    Erstens sollen die Bushaltestellen leicht verschoben werden, damit sie nicht direkt im Einfahrtsbereich zum BSG liegen. Dies soll verhindern, dass sich Bus und Einsatzfahrzeuge der Blaulichtorganisationen in die Quere kommen. Um die Zu- und Wegfahrtmöglichkeit der Feuerwehr sicherzustellen, wird zudem beidseits der Zufahrt eine Fahrbahnverbreiterung ausgeführt. Die Verbreiterung erfolgt zonenkonform auf der Seite des Bevölkerungsschutzgebäudes auf dem gemeindeeigenen Grundstück. Weiter werden Signale installiert, die den Strassenverkehr sowie Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Trottoir auf einen Feuerwehreinsatz beziehungsweise ausfahrende Fahrzeuge aufmerksam machen.
    Im Zusammenhang mit den Bushaltestellen ist zudem anzumerken, dass diese unabhängig vom Projekt BSG aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) hindernisfrei ausgestaltet werden müssen. Dies wird mit der Verschiebung der Haltestellen sichergestellt.

    Abgrenzung des BSG-Areals

    Das Areal des Bevölkerungsschutzgebäudes wird mit einer Barriere bei der Einfahrt abgesperrt. Verzichtet wird aus Sicherheitsüberlegungen auf einen Treppenabgang von der Loorenstrasse auf den Vorplatz des BSG. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule und Besuchende des Areals dient weiterhin das Trottoir entlang der Loorenstrasse als sicherer Fussweg und Zugang auf das Schulgelände.

    Gegenüber dem Jugendhaus wird das BSG-Gelände mit einem Maschendrahtzaun abgegrenzt. Auf der Rückseite des Bevölkerungsschutzgebäudes trennt ein Ballfang den Fussballplatz ab. Ausserdem verhindert ein Gittertor zwischen der Mehrzweckhalle und dem BSG, dass Personen sich auf das BSG-Areal begeben.

    All diese Massnahmen tragen dazu bei, dass im Einsatzfall keine Gefahrensituationen entstehen und sich Blaulichtorganisationen, Bus, Autos und der Langsamverkehr jederzeit sicher bewegen können.

    Abteilung Liegenschaften, Tiefbau und Sicherheit

    Der Neubau des Bevölkerungsschutzgebäudes (BSG) erfordert aus rechtlichen Gründen eine Verlegung des Rausen- und des Haldenbachs. Deshalb ist ein entsprechendes Teilprojekt im Kredit über das neue BSG enthalten, worüber am 9. Juni abgestimmt wird.

    Die beiden eingedolten Bäche auf dem Loorenareal – der Rausen- und der Haldenbach – müssen gestützt auf das Gewässerschutzgesetz offengelegt und revitalisiert werden. Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes (Art. 38a). Ziel dabei ist, naturnahe Bäche, Flüsse und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten wiederherzustellen. Neben der Biodiversität profitieren davon auch Naherholung und Hochwasserschutz. Nicht zuletzt verbessern die Bäche den Wasserhaushalt der Landschaft als effektiver Regenspeicher und als lokale Klimaanlage, die bei Sommerhitze die Umgebung durch Verdunstung kühlt.

    Gewässerneufestsetzung bereits rechtskräftig

    Ein rechtlich und finanziell gesichertes Wasserbauprojekt bildet die Voraussetzung für die baurechtliche Bewilligung des neuen Bevölkerungsschutzgebäudes am geplanten Standort. Daher wurde die Festsetzung der Offenlegung und Revitalisierung des Rausen- und Haldenbachs von der Gemeinde vorangetrieben. Sie ist durch den Kanton unterdessen rechtskräftig erfolgt. Aufgrund der Neufestsetzung befinden sich die beiden Bäche heute nicht im Gewässerraum. Rausen- und Haldenbach müssen nun zwingend in den festgesetzten Gewässerraum verlegt werden.
    Die Kosten für diese notwendige Bachumlegung hätten gemäss Entscheid des Bezirksrats vom Oktober 2022 bereits in der Urnenvorlage 2020 für das neue Bevölkerungsschutzgebäude ausgewiesen werden müssen. Grund dafür ist der Aspekt der «Einheit der Materie», das heisst: Die baurechtliche Bewilligung des geplanten Bevölkerungsschutzgebäudes am vorgesehenen Standort ist nur dann möglich, wenn die Ausführung des Wasserbauprojekts gleichzeitig mit der Erstellung des Bevölkerungsschutzgebäudes sichergestellt ist.

    Weiterentwicklung Loorenareal nur mit Bachfreilegung

    Unabhängig vom neuen Bevölkerungsschutzgebäude ist die Weiterentwicklung des Loorenareals – ein Legislaturziel des Gemeinderats – vom Wasserbauprojekt abhängig, denn die wertvollen Flächen in der Bauzone für öffentliche Bauten werden erst durch die Offenlegung und Revitalisierung des Rausen- sowie des Haldenbachs überbaubar.
    Sollte das neue Bevölkerungsschutzgebäude am 9. Juni abgelehnt werden, ist die Gemeinde aufgrund der rechtskräftigen Festsetzung des Gewässerraums trotzdem zur Offenlegung und Revitalisierung des Halden- und des Rausenbachs verpflichtet. Das Wasserbauprojekt würde den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in einer separaten Vorlage erneut zur Beschlussfassung unterbreitet.

    Abteilung Liegenschaften, Tiefbau und Sicherheit

    Bei der Planung des Bevölkerungsschutzgebäudes (BSG) spielten auch energetische Überlegungen eine wichtige Rolle. Das BSG soll im Minergie-Standard gebaut und mit Solarmodulen bestückt werden.

    Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 besteht gemäss eidgenössischem Energiegesetz die Pflicht, an der Fassade oder auf dem Dach eine Solaranlage zu installieren. Weiter verlangt das Zürcher Energiegesetz, dass bei Neubauten ein Teil des benötigten Stroms selbst erzeugt wird. In seinem Legislaturprogramm 2022–2026 hat der Gemeinderat zudem als Strategieziel festgelegt, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und bei Bauprojekten der Gemeinde die Energieeffizienz zu beachten. Dies hat er auch im Energieleitbild vom 18. September 2021 festgehalten. Der Gemeinderat will deshalb auf dem Bevölkerungsschutzgebäude eine Photovoltaikanlage installieren. Dass eine solche PV-Anlage sinnvoll ist und sich ökonomisch betreiben lässt, haben aktuelle Berechnungen und die positiven Erfahrungen beim neuen Schulhaus Nord bestätigt.

    Solarmodule auf Dach und Südfassade

    Auf dem Dach des BSG soll eine aufgeständerte PV-Anlage erstellt werden, die mit einer Kiesauflage beschwert und absturzgesichert ist (analog Mehrzweckhalle). Die Dachanlage hat eine Leistung von ca. 140 Kilowatt-Peak (kWp). Die Südfassade ist ideal ausgerichtet für die Produktion des für die Versorgung wichtigen Winterstroms, weshalb weitere PV-Paneele in die Fassadenkonstruktion integriert werden sollen. Diese Zusatzmodule erhöhen die Leistung der ganzen Anlage um ca. 15 kWp. Im Einklang mit dem Maurmer Energieleitbild sind zudem Leerrohre geplant, um das BSG in Zukunft mit E-Ladestationen für Fahrzeuge ausrüsten zu können.

    Berechnungen haben ergeben, dass die PV-Anlage auf dem BSG kostendeckend betrieben werden kann. Für den Einbau der Photovoltaikanlage erhält die Gemeinde eine kantonale Einmalvergütung von rund 44'000 Franken. Für die PV-Anlage an der Fassade wird zusätzlich eine Einmalvergütung von 6'400 Franken ausgerichtet.

    Bau nach Minergie «ECO»

    Im Energieleitbild hat der Gemeinderat weiter festgehalten, dass er sich für Neubauten am Nachhaltigkeits- und Energiestandard Minergie orientiert. Deshalb ist für das Bevölkerungsschutzgebäude der Minergie-Standard «ECO» vorgesehen, zumal die dafür entstehenden Kosten von 150'000 Franken im Verhältnis zu den Gesamtprojektkosten tief sind. Mit dem Minergie-Standard werden überdurchschnittliche Ansprüche an Komfort, Effizienz und Klimaschutz erreicht.

    Technische Einrichtungen auf Gebäude abgestimmt

    Alle technischen Einrichtungen sind auf die Grösse und Nutzung des BSG abgestimmt. Die Energieversorgung erfolgt über erdverlegte Leitungen ab der zentralen Holzschnitzelheizung des Loorenareals, die sich im neuen Schulhaus Nord befindet. Warmwasser wird im Technikraum im Untergeschoss aufbereitet. Das Abwasser der Waschbox wird zur Reinigung über eine Spaltanlage geführt und danach in die Kanalisation abgeleitet.

    Die Lüftungsanlagen sind zentral im Technikraum untergebracht. Dort wird die Luft aufbereitet und zu den einzelnen Räumen verteilt. Die Räume werden reguliert, um einen unnötigen Luftaustausch zu verhindern und den Energiehaushalt zu kontrollieren. Die Fahrzeughalle wird auf einem tiefen Temperaturniveau gehalten.

    Abteilungen Liegenschaften, Tiefbau und Sicherheit

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